UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung

Definition: Was ist eine UVP

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, um die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt – also auf die Natur, die Gesellschaft und die Wirtschaft - im Vorfeld festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in der EU (Europäische Union) per UVP-Richtlinie verankert. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten durch eigene Bestimmungen umgesetzt. In Deutschland per Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und in Österreich durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000). In der Schweiz gibt ebenfalls ein Umweltschutzgesetz und eine Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV).

In den USA wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem National Environmental Policy Act (NEPA, U.S. Code) bereits 1969 vorgenommen. Auch ein internationales Protokoll der UN verpflichtet zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung.

Instrumente der Umweltprüfungen

Die 2 Hauptinstrumente der Umweltprüfungen sind die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umwelt-Prüfung (SUP). Die SUP - strategische Umwelt-Prüfung – ist ergänzend zur UVP bei allen umweltbedeutsamen Vorhaben bereits bei der Planung durchzuführen.

UVP-V Bergbau für die Exploration und Produktion von Erdöl, Erdgas und Geothermie

Bergbauliche Vorhaben wie die Gewinnung von Erdöl und Erdgas fallen ebenfalls unter die Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen z. B.:

Die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder mehr als 500 000 Kubikmeter Erdgas oder die Errichtung und der Betrieb von Förderplattformen im Bereich der Küstengewässer und des Festlands. Sowie Halden mit einem Flächenbedarf von 10 ha oder mehr, Schlammlagerplätze und Klärteiche mit einem Flächenbedarf von 5 ha oder mehr, Abfallentsorgungseinrichtungen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Bereich "Erdgas" ist vorgeschrieben für:

  • Erdgas-Untergrundspeicher mit einem Fassungsvermögen von 1 Milliarde Kubikmeter oder mehr auf Grund einer allgemeinen Vorprüfung
  • Erdgas-Untergrundspeicher 100 Millionen Kubikmeter bis weniger als 1 Milliarde Kubikmeter auf Grund einer standortbezogenen Vorprüfung

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für "Erdöl, petrochemische und chemische Erzeugnisse" ist vorgeschrieben für:

  • ein Fassungsvermögen von 200 000 Tonnen oder mehr
  • 50 000 Tonnen bis weniger als 200 000 Tonnen auf Grund einer allgemeinen Vorprüfung
  • 10 000 Tonnen bis weniger als 50 000 Tonnen auf Grund einer standortbezogenen Vorprüfung

 

Dienstleister für die Umsetzung der Vorschriften UVP-V und SUP im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Um alle Vorschriften zur UVP-V und SUP vollständig und kosteneffizient zu realisieren, bietet sich für Unternehmen der Förderung von Erdöl, Erdgas und Erdwärme die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister wie  EDP Solutions an.

 

(Quelle, mehr Informationen http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uvpbergbv/gesamt.pdf)

Weitere Informationen zur UVP, UVPG und SUP:

http://www.bmu.de/themen/strategien-bilanzen-gesetze/umweltpruefungen-uvpsup/kurzinfo/

http://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltverträglichkeitsprüfung

Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP):
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-zur-strategischen-umweltpruefung-sup

 

 

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